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Haushaltshilfe auf Attest in Berlin

Jetzt kostenlos von HalloJuni beraten lassen und Hilfe über Ihre gesetzliche Krankenkasse beantragen

Viele Patient:innen wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine gesetzlich finanzierte Haushaltshilfe haben. Bei Krankheit, nach einer Operation oder während einer komplizierten Schwangerschaft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oft die Kosten nach §38 SGB V.

HalloJuni ist Ihr Partner für Haushaltshilfe in Berlin. Wir beraten Sie kostenlos, übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und organisieren eine passende Hilfe für Sie. Zuverlässig, persönlich und ohne Bürokratie.

Nach OP oder Unfall

Wenn Sie durch eine Erkrankung oder medizinische Behandlung vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, können Sie Anspruch auf eine gesetzlich finanzierte Haushaltshilfe haben.

Bei (Risiko) Schwangerschaft

Während einer Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung soll Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes geschützt werden. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe gemäß § 24h SGB V – ohne Zuzahlung.

Bei Krankheit

Wenn Sie allein für Kinder oder Angehörige verantwortlich sind, aber durch eine Erkrankung oder Krise eingeschränkt, lässt sich der Alltag oft nicht mehr allein bewältigen. Die Kasse kann in solchen Fällen ebenfalls eine Haushaltshilfe bewilligen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf Verordnung in Berlin?

Prüfen Sie mit uns gemeinsam Ihren Anspruch auf Hilfe in Berlin

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert

  • Sie können Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen: Sie sind (chronisch)krank, (risiko)schwanger, hatten einen Unfall oder wurden kürzlich operiert

  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann einspringen und die Aufgaben übernehmen

  • Sie haben ein ärztliches Attest bzw. eine Verordnung

  • Die Hilfe ist erforderlich, um die Versorgung von Kindern unter 12 Jahren oder von hilfebedürftigen Personen im Haushalt sicherzustellen

Typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe bewilligt wird

  • Nach einer Operation oder einem Klinikaufenthalt

  • Bei Risikoschwangerschaft oder nach einem Kaiserschnitt

  • Bei akuten oder chronischen Erkrankungen

  • Wenn Sie alleinerziehend sind und krankheitsbedingt ausfallen

  • Bei Diabeteserkrankung eines Kindes

  • Bei psychischen Belastungen oder Depressionen

  • In Reha- oder Übergangssituationen ohne Pflegegrad

Was regeln §38 SGB V und §24h SGB

  • § 38 SGB V ist ein Paragraph im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), der gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf Haushaltshilfe gewährt, wenn sie wegen Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.

  • § 24h SGB V ergänzt diesen Anspruch für werdende und frischgebackene Mütter: Wenn Sie aufgrund einer Risikoschwangerschaft, einer ambulanten oder stationären Entbindung oder während der ersten Wochen nach der Geburt Unterstützung im Haushalt benötigen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe.

In beiden Fällen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich . Den Antrag bei der Krankenkasse übernehmen wir von HalloJuni für Sie.

Dauer und Umfang und Kosten

In der Regel wird eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen bewilligt. Bei bestimmten Indikationen (z. B. Risikoschwangerschaft, schwerer Erkrankung eines Kindes) kann die Hilfe auch länger bewilligt oder verlängert werden.

Die Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen vollständig die Kosten, in allen anderen Fällen beträgt der gesetzlich festgesetzte Eigenanteil 10% der Kosten, maximal jedoch 10 Euro pro Kalendertag.

Ihre Vorteile Mit HalloJuni

Wir sind für Sie da, damit Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern können.

Weniger Stress

Wir übernehmen alle Antrags- und Abstimmungsprozesse

Persönlicher Kontakt

Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner

Spezialisierung

Wir sind auf gesetzlich finanzierte Haushaltshilfen spezialisiert

Prozess Know-How

Wir kennen die Abläufe bei Krankenkassen, Ärzten und Sozialdiensten in Berlin

Keine Pflege

Wir vermitteln Haushaltshilfen, keine Pflegekräfte – rechtlich und praktisch trennscharf

Geschwindigkeit

Unsere Vermittlung erfolgt schnell und unkompliziert, meist innerhalb von wenigen Tagen

FAQ

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Berlin

Wie schnell bekomme ich eine Haushaltshilfe?

In der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Vorliegen aller Unterlagen.

Was übernimmt die Haushaltshilfe?

Alltagsunterstützung wie Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen, einfache Kinderbetreuung – keine medizinische Pflege.

Muss ich etwas selbst zahlen?

Wenn Sie (risiko)schwanger sind, oder eine komplizierte Geburt hatten nicht. In allen anderen Fällen liegt der gesetzliche Eigenanteil bei 10% der Kosten, maximal jedoch 10 Euro pro Kalendertag. Er entfällt häufig bei bestimmten Diagnosen oder Lebenslagen.

Kann ich Wünsche zur Haushaltshilfe äußern?

Ja. Wir berücksichtigen nach Möglichkeit Ihre Wünsche zu Sprache, Erfahrung, Erreichbarkeit und anderen Faktoren.

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