Haushaltshilfe über die Krankenkasse erhalten
Ihre Unterstützung im Haushalt bezahlt von der gesetzliche Krankenkasse nach OP oder Unfall, Bei Risikoschwangerschaft oder bei Krankheit.
Wir helfen Ihnen genau dann wenn Sie Hilfe brauchen, diese auch zu erhalten.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe?
Von der individuellen Beratung, über die Beantragung bis hin zur Abrechnung. Wir sind für Sie da. Und wir unterstützen Sie im Haushalt mit qualifizierten und emphatischen Haushaltshilfen.
Mit HalloJuni ist der Weg zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ganz einfach – in 3 Schritten:
Schritt 1: Ärztliche Verordnung & persönliche Beratung
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Sie benötigen ein „Attest über Haushaltshilfe“, auf dem Ihre Einschränkung und der Zeitraum vermerkt sind.
Schritt 2: Sie melden sich bei uns und bringen das Attest – wir machen den Rest
Wir übernehmen:
das Ausfüllen des Antrags, - gemeinsam mit Ihnen
die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse
die Einreichung aller Unterlagen
die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Schritt 3: Ihre Haushaltshilfe beginnt
Nach Genehmigung stellt HalloJuni eine passende Mitarbeiter:in in Absprache mit Ihnen umgehend zur Verfügung.
Wie lange dauert der Prozess mit HalloJuni?
In der Regel beansprucht der Prozess wenige Werktage.
Tag 1
Besuch beim Arzt & Ausstellung der Verordnung
Tag 2
Antragstellung durch HalloJuni
Tag 3
Bearbeitung & Entscheidung über den Antrag durch die Krankenkasse
Tag 4
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse beginnt Ihre Haushaltshilfe
Ihre Vorteile mit HalloJuni
Sie können sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren
Gesetzlich abgesichert
Ihr Anspruch auf Leistungen ergibt sich aus §38 und §24h SGB V
Persönlicher Kontakt
Wir sind für Sie da und bearbeiten Ihr Anliegen umgehend.
Geprüfte Haushaltshilfen
Unsere Haushaltshilfen sind versichert und geschult
Weniger Bürokratie
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse
FAQ
Häufige Fragen zur Antragstellung
Welche Ärzte dürfen attestieren?
Hausärzt:innen/Allgemeinmediziner:innern sowie Fachärtz:innen wie Gynäkolog:innen, Orthopäd:innen, Internist:innen und Onkolog:innen, Kinderärzt:innen und Psychiater:innen können alle eine Verordnung für Haushaltshilfe ausstellen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse wenige Werktage (oft 3-4). Bei Eilanträgen kann es auch schneller gehen, besonders wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn die Voraussetzungen nach § 38 SGB V vorliegen. Je nach Situation kann eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Tag anfallen, oft entfällt diese jedoch ganz.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wir unterstützen Sie im Falle einer Ablehnung bei der erneuten Antragstellung oder Widerspruchseinlegung und helfen, die Begründung zu präzisieren.
Bereit für Ihre Haushaltshilfe?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Anspruch prüfen und die passende Unterstützung organisieren.
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